Der Weg zur Bekanntmachung

Satzungen, Ordnungen, Richtlinien und Statute aller Gremien treten frühestens mit ihrer Veröffentlichung auf dieser Bekanntmachungsplattform in Kraft, sofern ein Gesetz oder die Satzung der Studierendenschaft nichts Abweichendes bestimmt.

Die Vorsitzende des Beschlussgremiums leitet zu veröffentlichende Satzungen, Ordnungen, Richtlinien oder Statuten unverzüglich der Öffentlichkeitsbeauftragten zu.

Folgende Unterlagen sind hierfür per E-Mail an zu senden:

  1. Das zu veröffentlichende Dokument als PDF-Datei im Format DIN A4
  2. Das Protokoll der Sitzung, auf der das Dokument verabschiedet wurde (ggf. vorläufiges Protokoll)
  3. Optional: Das zu veröffentlichende Dokument im Rohformat (md, txt, odt, doc, tex)

Die Öffentlichkeitsbeauftragte führt dann eine Plausibilitätsprüfung durch. Diese soll vermeiden, dass einfach Hinz und Kunz im Namen Dritter Dokumente zur Veröffentlichung einreichen können. Gegebenenfalls bestehen auch noch Rückfragen bezüglich der Beschlussfassung oder des Inhalts, die vor einer Veröffentlichung geklärt werden sollten.

Sind alle Klarheiten beseitigt, wird das Dokument von der Öffentlichkeitsbeauftragten auf der Bekanntmachungsplattform veröffentlicht.

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