Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Ausschüsse des 34. SP

Das Studierendenparlament kann nach § 12 der Satzung der Studierendenschaft zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit und für Untersuchungen Ausschüsse mit 3, 5, 7 oder 9 Mitgliedern einsetzen.

Der Haushaltsausschuss (HHA), Kassenprüfungsausschuss (KPA), Wahlausschuss (WA), Wahlprüfungsausschuss (WPA), Ausschuss für den Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratener Studierender (HiFo), Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (SGO) und der Ausschuss für den Rechtshilfefonds (RHA) müssen dabei verpflichtend bestellt werden.

Die Ausschüsse können über das SP-Präsidium kontaktiert werden.

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss übernimmt die Planung und Durchführung der Wahlen zum Studierendenparlament. Er muss vom SP mindestens 50 Tage vor Beginn der Wahl besetzt werden.

Mitglieder:
  • Anna-Karoline Dahmen [Juso-HSG] Vorsitz
  • Luise Adam [Juso-HSG] stellv. Vorsitz
  • Torben Klausa [GHG]
  • Hanno Magnus [GHG]
  • Barbara Petrulewicz [GHG]
  • Hartmut Jakob Stenz [RCDS]
  • Patricia Weykopf [GHG]
  • Sven Zemanek [RCDS]