Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Anträge

Du möchtest uns einen Antrag machen? Sehr gerne!

Anträge kannst Du dem Präsidium jederzeit per E-Mail () zukommen lassen. Wenn Du eine Idee hast, aber nicht weißt wie Du sie umsetzen sollst, oder falls du Fragen zur Antragsstellung und -einbringung hast, beraten wir dich ebenfalls gerne per Mail. Unten steht auch noch ein Leitfaden, was Du bei der Antragstellung beachten musst.

Leitfaden für Anträge zum SP

Ein formkorrekter (und stilistisch guter) Antrag besteht aus folgenden Dingen:

  1. Ein Titel, der vermittelt, worum es in dem Antrag geht

  2. Der Eingangsformel „Das SP möge beschließen:“

    Die Legislatur muss nicht ergänzt werden.
    Außerdem ist der Abschluss der Eingangsformel ein Doppelpunkt, kein Komma oder ähnliches. Das liegt daran, dass die Eingangsformel nicht in dem Beschluss auftaucht; wenn der Antragstext nach der Eingangsformel ein ganzer Satz ist, ergibt der Beschlusstext ohne Korrektur des Präsidiums dann grammatikalisch noch Sinn.

  3. Dem Antragstext

    Der Antragstext soll kurz und bündig das auflisten, was der Antrag bewirken soll. Gelder, die ausgezahlt werden, Personen und Institutionen, die zu etwas aufgefordert werden, Meinungen und Statements, die vom SP und der Studierendenschaft übernommen werden.

    Der Antragstext wird komplett in den Beschluss übernommen, das heißt, er sollte auch für sich stehen können.

  4. Die Begründung

    Damit der Antrag bereits nach Versenden der Einladung von allen Mitgliedern des SP, des AStA sowie der Fachschaften und Externer vorbereitet und verstanden werden kann, ist es sinnvoll, eine Begründung mitzugeben. Diese soll klarstellen, warum die Antragstellenden den Antrag für sinnvoll halten, warum er die Form hat, die er hat, warum er bestimmte Forderungen an bestimmte Adressaten stellt und was passiert, wenn das SP den Antrag annimmt oder ablehnt. Auch weitere Hintergrundinformationen zu dem Thema sind immer gerne gesehen.

  5. Die Antragstellenden

    Mindestens ein*e Studierende*r muss den Antrag namentlich unterzeichen. Eine echte Unterschrift ist nicht nötig, aber der Name muss in dem Dokument stehen, damit das Präsidium weiß, dass der Antrag von einer*einem Studierenden gestellt wird. Gerne dürfen auch mehrere Personen den Antrag stellen.

    Sinnvoll ist es außerdem, falls der Antrag im Namen einer Fraktion oder Institution oder als Mitglied einer solchen (SP-Ausschuss, AStA-Referat, Fachschaftsvertretung/-rat, etc.) gestellt wird, diese zu ergänzen.

  6. Weitere Formalia

    SP-Anträge sind grundsätzlich im PDF-Dateiformat mit DIN-A4-Seitenformat einzureichen; andere Formate werden gegebenenfalls zurückgewiesen. Die Einreichung erfolgt über die E-Mail-Adresse des SP (). Anträge können jederzeit eingereicht werden, sofern sie aber neun Tage vor einer SP-Sitzung vorliegen, werden sie mit der Einladung verschickt und alle Mitglieder des SP können sich darauf vorbereiten. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag behandelt wird. Andernfalls müssen sie als Tischvorlage eingebracht werden. Damit eine erfolgreiche Zustellung des Beschlusses gegeben ist, sind dem Präsidium die E-Mail-Adressen der Empfänger mitzuteilen.

  7. Tischvorlagen

    Tischvorlagen sind Anträge, die nach dem Versand der Einladung eingebracht werden. Werden diese per E-Mail an das Präsidium geschickt, werden sie den Mitgliedern über einen Ordner zur Verfügung gestellt.

    Für die Sitzung muss für jede Fraktion und das Präsidium je ein ausgedrucktes Exemplar des Antrags mitgebracht werden. Die aktuelle Zahl der Fraktionen steht auf der Seite „Zusammensetzung“.

Beispielexemplar für einen Antrag: Antrag_Entenhüte.pdf