Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Schlichtungs­gremium

Das Schlichtungsgremium kann zur Schlichtung von Streitigkeiten zu Angelegenheiten der Verfassten Studierendenschaft und zur Beratung der Organe und Organteile sowie sonstiger Gremien der Studierendenschaft oder studentischer Vereinigungen angerufen werden.

Die Mitglieder des Schlichtungsgremiums werden mit der Mehrheit der SP-Mitglieder für die Dauer einer Legislaturperiode des SPs gewählt und können nur durch konstruktive Neuwahl abberufen werden. Jede Liste im SP, mit Ausnahme der zugehörigen Liste der zweiten Sprecherin, schlägt ein studentisches Mitglied für das Gremium vor, das ein SP-Mitglied sein sollte. Jede Liste im SP schlägt zusätzlich ein stellvertretendes Mitglied vor. Die 2. Sprecherin ist durch ihr Amt Vorsitzende des Schlichtungsgremiums. Die FK schlägt ebenfalls ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für das Schlichtungsgremium vor.

Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in § 35 der Satzung der Studierendenschaft geregelt.

Mitglieder des Schlichtungsgremiums: