Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung der Fachschaft Informatik

Fassung vom 13. März 2024 (?)

Inhaltsverzeichnis

      1. § 1 Sitzungstermine
      2. § 2 Aufgabenverteilung
      3. § 3 Abstimmungen
      4. § 4 Protokoll
      5. § 5 Sprache
      6. § 6 Anträge zur Geschäftsordnung
      7. § 7 Änderungen der Geschäftsordnung
      8. § 8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung gilt für die Sitzungen der Fachschaftsvertretung (FSV) der Fachschaft Informatik der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

In der Geschöftsordnung können Bezeichnungen unterschiedlichen Geschlechts benutzt werden, sie gelten jeweils für alle Menschen unabhängig ihres Geschlechts in gleicher Weise.

§ 1 Sitzungstermine

(1) Die FSV tritt mindestens viermal in einer Wahlperiode zusammen. Die Einladung zu einer FSV- Sitzung erfolgt per E-Mail. Sie ist fachschaftsöffentlich bekannt zu machen.

(2) Die Sitzungstermine sind auf der Fachschaftswebseite bekannt zu machen.

(3) Zu den Sitzungen der FSV muss spätestens am 7. Tag vor der geplanten Sitzung eingeladen werden. Die Einladung muss an alle FSR- und FSV-Mitglieder verschickt werden. Mit der selben Frist muss auch öffentlich eingeladen werden. Die Einladung enthält den Vorschlag für eine Tagesordnung, den Sitzungsbeginn und den Ort der Sitzung.

(4) Sitzungen können auf Beschluss der FSV oder sofern dem kein FSV-Beschluss entgegensteht nach Entscheidung des FSV-Vorsitzes in elektronischer Kommunikation (digitale Sitzung) oder teilweiser elektronischer Kommunikation (Hybrid-Sitzung) stattfinden. In der Einladung ist darauf hinzuweisen.

§ 2 Aufgabenverteilung

(1) Zu Beginn der Sitzung wird eine Sitzungsleitung bestimmt. Kann keine Einigung erzielt werden, leitet der FSV-Vorsitzende die Sitzung.

(2) Der Schriftführer führt das Protokoll.

(3) Ist kein Schriftführer gewählt, so wird zu Beginn der Sitzung eine Protokollführung für diese Sitzung bestimmt. Kann keine Einigung erzielt werden, bestimmt die Sitzungsleitung eine Protokollführung.

§ 3 Abstimmungen

(1) Abgestimmt wird mit Ja, Nein oder Enthaltung.

(2) Die Sitzungsleitung stellt die Fragen so zur Abstimmung, dass sie sich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten lassen.

(3) Abgestimmt wird duch Handzeichen. Auf Verlangen eines FSV-Mitglieds findet eine geheime Abstimmung statt. Auf Verlangen eines FSV-Mitglieds findet eine namentliche Abstimmung statt. Sind zu demselben Antrag geheime und namentliche Abstimmung velangt worden, entscheidet der FSV mit einfacher Mehrheit über das Abstimmungsverfahren. Bei Stimmengleichheit geht die geheime Abstimmung der namentlichen Abstimmung vor.

(4) Auf digitalen Sitzungen und Hybrid-Sitzungen kann mithilfe elektronischer Hilfsmittel abgestimmt werden. Eine geheime Abstimmung ist nicht möglich. Wird auf einer solchen Sitzung für einen Antrag eine geheime Abstimmung gefordert, so gilt die Sitzung für diesen Punkt als nicht beschlussfähig.

(5) Auf digitalen Sitzungen und Hybrid-Sitzungen können FSV-Mitglieder die Vertagung eines Tagesordnungspunkts auf eine Präsenzsitzung verlangen, ein Einspruch ist nicht möglich.

§ 4 Protokoll

(1) Es wird ein Verlaufsprotokoll geführt, aus dem der grobe Verlauf der Diskussion sowie die Ergebnisse ersichtlich sein sollen.

(2) Das Protokoll besteht aus einem öffentlichen und einem fachschaftsöffentlichen Teil.

(3) Im Protokoll sind Sitzungsbeginn und Sitzungsende zu vermerken.

(4) Während der Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Wenn jemand die Sitzung verlässt oder verspätet erscheint, ist dies mit Uhrzeit festzuhalten.

(5) Für jeden Tagesordnungspunkt wird festgelegt, ob er dem öffentlichen oder dem fachschaftsöffentlichen Teil zuzuordnen ist. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei der Genehmigung des Protokolls.

(6) (aufgehoben)

(7) Korrekturen sollen bis zur nächsten Sitzung ins Protokoll eingearbeitet werden.

(8) Das Protokoll soll auf der folgenden Sitzung genehmigt und im Anschluss versandt werden. Der öffentliche Teil wird an eine öffentliche Mailingliste und an die interne Mailingliste versandt, der fachschaftsöffentliche Teil nur an die interne Mailingliste. Das fachschaftsöffentliche Protokoll wird außerdem im Fachschaftsbüro zur Einsicht aufbewahrt.

(9) Das fachschaftsöffentliche Protokoll kann vor der Genehmigung über die interne Mailingliste versandt werden.

§ 5 Sprache

(1) Sitzungssprache ist Deutsch. Auf Verlangen eines FSV-Mitglieds werden einzelne Tagesordnungspunkte oder die gesamte Sitzung auf Englisch behandelt, falls dem kein FSV-Mitglied widerspricht.

(2) Das Sitzungsprotokoll wird auf Deutsch verfasst. Auf Verlangen eines FSV-Mitglieds wird die Niederschrift zu einem Tagesordnungspunkt zusätzlich auf Englisch verfasst.

§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Anträge zur Geschäftsordnung (GO) sind insbesondere

  1. der Antrag auf Aussetzung: seine Annahme hat zur Folge, dass der Tagesordnungspunkt auf einer kommenden Sitzung wieder aufgenommen werden kann. Die Wiederaufnahme muss auf der Einladung zur Sitzung kenntlich gemacht werden;
  2. der Antrag auf Vertagung: seine Annahme hat zur Folge, dass der Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung gesetzt wird;
  3. der Antrag auf Nichtbefassung: seine Annahme hat zur Folge, dass der Tagesordnungspunkt nicht erörtert wird;
  4. der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung: seine Annahme hat die sofortige Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes oder -unterpunktes zur Folge;
  5. der Antrag auf Schlus der Debatte und sofortige Abstimmung nach vorheriger Verlesung der Redeliste;
  6. der Antrag auf Schluss der Redeliste nach vorheriger Verlesung der Redeliste und Ergänzung um weitere Wortmeldungen;
  7. der Antrag auf Beschränkung der Redezeit;
  8. der Antrag auf zeitliche Begrenzung eines Tagesordnungspunktes;
  9. der Antrag auf Beendigung der Sitzung;
  10. der Antrag auf Teilung eines Antrags in zwei oder mehrere Anträge;
  11. der Antrag auf erneute Auszählung einer Abstimmung: diesem Antrag muss auf Verlangen eines Mitglieds stattgegeben werden. Wird nach zweimaliger Auszählung kein eindeutiges Abstimmungsergebnis festgestellt, so findet die Auszählung durch namentlichen Aufruf der Anwesenden durch die Sitzungsleitung statt. Bei einer erneuten Auszählung dürfen nur die Stimmen der P ersonen berücksichtigt werden, die an der Abstimmung teilgenommen haben.
  12. Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit: diesem Antrag muss auf Verlangen eines Mitglieds stattgegeben werden (Vgl. § 10 Abs. 6 Satzung). Der Zeitpunkt der Feststellung muss im Protokoll vermerkt weren.

(2) Zu einer Meldung zur Geschäftsordnung erteilt die Sitzungsleitung das Wort unmittelbar und außerhalb der Redeliste; ein laufender Redebeitrag darf nicht unterbrochen werden. Meldungen zur GO werden durch ein entsprechendes Handzeichen angezeigt.

(3) Die Worterteilung ist bei Anträgen, denen entsprochen werden muss (Verlangen) auf die Antragstellerin zu beschränken.

(4) Erhebt sich zu einem GO-Antrag kein Widerspruch, so gilt er als angenommen; andernfalls ist der Antrag nach Anhörung der Gegenrede abzustimmen.

§ 7 Änderungen der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung kann in drei Lesungen auf mindestens zwei getrennten Sitzungen durch Beschluss der Mehrheit der satzungsmäßigen FSV-Mitglieder geändert werden.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der AKUT in Kraft.


Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung der Fachschaft Informatik
Beschlussorgan Fachschaftsvertretung Fachschaft Informatik
Beschlussdatum 25. Juli 2019
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 22. Oktober 2019
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2019/akut_extra_2019-18.pdf (Lesefassung)
Titel Erste Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung der Fachschaft Informatik
Beschlussorgan Fachschaftsvertretung Fachschaft Informatik
Beschlussdatum 18. Januar 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 18. Januar 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-04.pdf (Lesefassung)
Titel Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung der Fachschaft Informatik
Beschlussorgan Fachschaftsvertretung Fachschaft Informatik
Beschlussdatum 9. Mai 2023
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 16. Mai 2023
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-31.pdf (Lesefassung)
Titel Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung der Fachschaft Informatik
Beschlussorgan Fachschaftsvertretung Fachschaft Informatik
Beschlussdatum 27. Februar 2024
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 13. März 2024
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2024/vsbonn_bekanntmachung_2024-10.pdf (Lesefassung)