Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

logo

Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Richtlinie der Fachschaft Informatik für die Erstattung von Fahrtkosten

Fassung vom 26. Januar 2017 (?)

Inhaltsverzeichnis

      1. § 1 Geltungsbereich
      2. § 2 Erstattung
      3. § 3 Schlussbestimmungen

Soweit Bezeichnungen in der weiblichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Erstattung von Aufwendungen durch die Fachschaft Informatik für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die im Auftrag oder Interesse der Fachschaft Informatik durchgeführt werden.

§ 2 Erstattung

(1) Grundsätzlich erstattet werden Aufwendungen für Fahrten, die für die Durchführung von Erstifahrten, Fachschaftsfahrten und Orientierungseinheiten notwendig sind.

(2) Bei Fahrten zu Veranstaltungsorten sollen die Teilnehmenden auf möglichst wenige Kraftfahrzeuge verteilt werden.

(3) Der Antrag auf Erstattung ist der Finanzreferentin einzureichen.

(4) Aus dem Antrag muss hervorgehen,

  1. an welchen Tagen;
  2. zu welchem Anlass;
  3. mit wie vielen Personen;
  4. auf welcher Strecke (Start und Ziel)

die Fahrt zurückgelegt wurde.

(5) Die Finanzreferentin kann den Antrag genehmigen oder ihn auf einer FSR-Sitzung zur Abstimmung stellen. Hat die Finanzreferentin Bedenken gegen die Genehmigung, muss sie den Antrag auf der FSR-Sitzung zur Abstimmung stellen.

(6) Anträge zu anderen Anlässen als den in Abs. 1 genannten sind ebenfalls zulässig. Sie sind in jedem Fall nach Prüfung durch die Finanzreferentin auf der FSR-Sitzung zur Abstimmung zu stellen.

(7) Wird der Antrag genehmigt, so werden der Antragstellerin 0,30 € je vollständigem Fahrtkilometer erstattet. Dabei ist in der Regel die Route mit der kürzesten Strecke zugrunde zu legen.

(8) Die Buchung ist dem Haushaltstitel zuzuordnen, dem der Fahrtanlass thematisch zuzuordnen ist. Hat eine Fahrt mehrere Anlässe und sind diese verschiedenen Haushaltstiteln zuzuordnen, so ist der Betrag zu gleichen Teilen auf diese Haushaltstitel aufzuteilen.

§ 3 Schlussbestimmungen

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in der AKUT in Kraft.


Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Richtlinie der Fachschaft Informatik für die Erstattung von Fahrtkosten
Beschlussorgan Fachschaftsvertretung der Fachschaft Informatik
Beschlussdatum 24. Januar 2017
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 26. Januar 2017
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2017/akut_extra_2017-3.pdf