Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Selbstverständnis Fachschaft Geographie

Fassung vom 8. Dezember 2025 (?)

Inhaltsverzeichnis

  1. Präambel
    1. I. Grundlegendes
      1. § 1 Grundprinzipien
      2. § 2 Unvereinbarkeiten
    2. II. Awareness-Konzept
      1. § 3 Geltungsbereich und Grundsätze des Awareness-Konzepts
      2. § 4 Organisation der Awareness-Arbeit
      3. § 5 Vorgehen vor Beginn einer Veranstaltung
      4. § 6 Vorgehen während einer Veranstaltung
      5. § 7 Vorgehen nach einer Veranstaltung
    3. III. Regeln der Community-Gruppen
      1. § 8 Geltungsbereich der Regeln der Community-Gruppen
      2. § 9 Regeln und Konsequenzen bei Nichtbeachtung
    4. IV. Nachhaltigkeit
      1. § 10 Prinzip der Nachhaltigkeit
    5. V. Schlussbestimmungen
      1. § 11 Öffentliche Bekanntmachung des Selbstverständnisses
      2. § 12 Kritik und Verbesserungsvorschläge
      3. § 13 Änderung des Selbstverständnisses

Präambel

Als Teil der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und in Ausübung ihres Rechts auf Selbstverwaltung hat sich die Fachschaft Geographie das folgende Selbstverständnis gegeben. Außerdem hat sich die Fachschaft Geographie eine Satzung gegeben.

I. Grundlegendes

§ 1 Grundprinzipien

(1) Die Fachschaft Geographie, nachfolgend bezeichnet als „Fachschaft“, orientiert sich in ihrem Handeln an den folgenden Grundprinzipien:

  1. Die Fachschaft Geographie bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Diese basiert auf der Anerkennung der Menschenwürde, des Demokratieprinzips und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Gewaltlosigkeit und dem Gedanken der interkulturellen Verständigung und Zusammenarbeit.
  2. Die Fachschaft Geographie bekennt sich zur Selbstbestimmtheit der Individuen. Grundlegend ist die Freiheit des Einzelnen, welche mit der Einschränkung der Freiheit anderer endet.
  3. Die Fachschaft Geographie bekennt sich zur Gleichheit aller und zur Diskriminierungsfreiheit. Sie tritt ein für Chancengleichheit unabhängig von Ethnizität, Geschlecht, Gender, sexueller Orientierung, Alter, Beeinträchtigungen, sozialem Status und Weltanschauung. Die Fachschaft ist im Rahmen dieses Selbstverständnisses parteipolitisch, weltanschaulich und kosmopolitisch neutral.

(2) Weiterhin ergibt sich aus diesen Grundprinzipien die Verpflichtung, Handlungen und Äußerungen wie Beleidigungen, Rassismus, jegliche Gewalt, übergriffiges Verhalten sowie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, der sexuellen Orientierung, der äußeren Erscheinung, aufgrund von Beeinträchtigungen sowie aufgrund der Weltanschauung (sofern diese nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht und/oder als extremistisch einzuordnen ist) nicht zu tolerieren und aktiv Position dagegen zu beziehen.

§ 2 Unvereinbarkeiten

(1) Aus den Grundprinzipien (vgl. § 1) leiten sich Unvereinbarkeiten unter anderem mit dem folgenden Gedankengut sowie Handlungen ab.

  1. Sexismus stellt die Diskriminierung nach Geschlecht und Gender sowie jegliche Form von sexualisierter Gewalt dar. Unter dem Begriff werden Geschlechterstereotype, Affekte und Verhaltensweisen gefasst, die unter anderem gesellschaftliche Ungleichbehandlung aufgrund von Gender- / Geschlechteridentifikation reproduzieren.
  2. Rassismus wird im engen Bezug zur Zugehörigkeit zu einer anderen Ethnizität und Nationalität gesehen. Rassismus kategorisiert und beurteilt Menschen aufgrund äußerlicher (z. B. Hautfarbe, Körpergröße, Sprache) und kultureller Merkmale (z. B. Religion, Kleidung, oder Bräuche).
  3. Totalitarismus und Faschismus sind unter anderem charakterisiert durch extrem-hierarchische Strukturen, Totalitätsansprüche, Ablehnung von Individualismus und Pluralismus, menschenverachtende Weltanschauungen sowie militärähnliche Strukturen (Rang- und Gewaltprinzip).
  4. Nationalismus wird als die Überhöhung der eigenen Nation über andere verstanden. Der Nationalismus übersteigt dabei die Charakterzüge des Patriotismus.
  5. Religionsfeindlichkeit ist die Diskriminierung und Unterdrückung von Menschen aufgrund ihrer Religion. Dazu gehören im Besonderen, aber nicht ausschließlich, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit.
  6. Geschichtsrevisionismus ist das Infragestellen und Umdeuten des allgemein anerkannten Verlaufs der deutschen, europäischen und Weltgeschichte aus politischen, weltanschaulichen und nichtwissenschaftlichen Motiven.
  7. Revanchismus hat zum Ziel, die politische Landkarte aufgrund historischer Begebenheiten gewaltsam zu ändern.
  8. Ableismus oder Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Behinderungen meint die Diskriminierung und Ablehnung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie jeglichen anderen Erkrankungen.

(2) Die Vertretung, Verbreitung und Durchführung von solchem Gedankengut bzw. Handlungen stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Selbstverständnis der Fachschaft dar (vgl. § 24 Satzung der Fachschaft Geographie).

II. Awareness-Konzept

§ 3 Geltungsbereich und Grundsätze des Awareness-Konzepts

(1) Dieses Selbstverständnis und insbesondere das folgende Awareness-Konzept gelten für alle von der Fachschaft organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltungen, nachfolgend bezeichnet als „Veranstaltungen“. Bei Zusammenarbeit mit anderen Fachschaften oder Organisationen, die ein eigenes Awareness-Konzept haben, wird vorab geklärt, welches Konzept Anwendung findet.

(2) Das Ziel der Awareness-Arbeit der Fachschaft ist der Schutz und die Unterstützung von Betroffenen. Es geht explizit nicht um das Urteilen über ausübende Personen oder deren Bestrafung. Dabei orientiert sich die Fachschaft an den vier allgemeinen Grundsätzen guter Awareness-Arbeit:

  1. Betroffenenzentriertheit: Betroffene und deren Forderungen stehen im Fokus.
  2. Parteilichkeit: Insbesondere bei Zweifeln wird für die Seite der Betroffenen Partei ergriffen.
  3. Definitionsmacht: Aussagen der Betroffenen werden nicht infrage gestellt und ihre Begriffe sowie Forderungen werden anerkannt.
  4. Vertraulichkeit: Es werden keinerlei Informationen über Awareness-Fälle ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Person(en) an Dritte weitergegeben oder während Fachschaftssitzungen besprochen. Davon ausgenommen sind ausschließlich polizeiliche oder gerichtliche Weisungen.

(3) Alle Veranstaltungen, die von der Fachschaft organisiert und/oder durchgeführt werden, werden diskriminierungs- und barrieresensibel organisiert, um eine inklusive Partizipation zu gewährleisten.

§ 4 Organisation der Awareness-Arbeit

(1) Die Awareness-Strukturen der Fachschaft gliedern sich auf drei Ebenen:

  1. Das Awareness-Team besteht aus den beiden gleichberechtigten Sprecherinnen der Fachschaft. Dafür müssen beide Sprecherinnen an einer Awarenessschulung oder einer vergleichbaren Weiterbildung teilnehmen bzw. in der Vergangenheit teilgenommen haben. Bis neugewählte Sprecherinnen eine Schulung nachweisen können, bilden die vorherigen Sprecherinnen kommissarisch das Awareness-Team. Das Awareness-Team übernimmt Verantwortung für die Awareness-Arbeit der Fachschaft und hat exklusiven Zugang zur Awareness-E-Mail-Adresse der Fachschaft. Awareness-Anfragen, die nicht während Veranstaltungen geäußert werden, sollen primär an das Awareness-Team herangetragen werden.
  2. Der Awareness-Pool der Fachschaft besteht aus Mitgliedern der Fachschaft, die von den Sprecher*innen mündlich in die Awareness-Arbeit eingewiesen wurden. Diese Personen sind berechtigt, bei Veranstaltungen als Awareness-Beauftragte zu agieren.
  3. Bei konkreten Veranstaltungen in der Awareness-Arbeit tätige Personen werden als Awareness-Beauftragte bezeichnet. Es ist möglich, dass die Awareness-Beauftragten während einer Veranstaltung wechseln. Die Awareness-Beauftragten sind während ihrer Tätigkeit für Awareness zuständig, Aufgaben der Veranstaltungsorganisation werden in dieser Funktion nicht ausgeübt.

(2) Ist das Amt der Sprecherinnen nicht geschlechterparitätisch besetzt, fällt die Verantwortung und Verpflichtung desder stellvertretenden Sprecher*in als Teil des Awareness-Teams einem Mitglied der FSV zu, das von der FSV mit der Mehrheit ihrer gewählten Mitglieder gewählt wird, sodass das Awareness-Team geschlechterparitätisch besetzt ist. Diese Person muss die Vorgaben für das Awareness-Team nach § 4 Absatz 1 erfüllen.

(3) Wenn das Awareness-Team bei einem Awareness-Fall befangen und/oder selbst als betroffene bzw. ausübende Person eingebunden ist, übernimmt ein anderes Mitglied der FSV, das von der FSV mit der Mehrheit ihrer gewählten Mitglieder gewählt wird, für diesen konkreten Fall die Aufgaben des Awareness-Teams nach § 4 Absatz 1. Diese Person muss die Vorgaben für das Awareness-Team nach § 4 Absatz 1 erfüllen, nicht aber die Vorgabe der Geschlechterparität des Awareness-Teams nach § 4 Absatz 3.

(4) Awareness-Anfragen können jederzeit per E-Mail an awareness@fsgeo-bonn.de oder persönlich an das Awareness-Team gerichtet werden. Weitere, veranstaltungs(ort)abhängige Kontaktwege werden an die Teilnehmenden kommuniziert. Alle Nachrichten werden respektvoll und vertraulich behandelt.

§ 5 Vorgehen vor Beginn einer Veranstaltung

(1) Bei der Einladung zu einer sowie der Bewerbung einer Veranstaltung wird auf den „Code of Conduct“ aufmerksam gemacht. Dies kann textlich1 oder über einen klar beschrifteten QR-Code zu einer entsprechenden Seite auf der Fachschaftswebsite erfolgen.

(2) Bei der Planung einer Veranstaltung wird während ihrer gesamten Dauer Awareness-Schichten eingeplant, die – nach personellen Möglichkeiten – durchgehend mit mindestens zwei Personen verschiedenen Geschlechts besetzt werden.

(3) Es wird darauf hingewiesen, dass die Fachschaft bei ihren Veranstaltungen alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellt und dass sich Studierende auch selbst Getränke mitbringen dürfen. Die Fachschaft kann den Teilnehmenden auch alkoholische Getränke zur Verfügung stellen.

(4) Bei der Abfrage von Namen wird ein Freifeld für die Eingabe von Pronomen zur Verfügung gestellt.

§ 6 Vorgehen während einer Veranstaltung

(1) Die Awareness-Beauftragten werden während ihrer Schicht auf der Veranstaltung auffällig und eindeutig gekennzeichnet, beispielsweise durch das Tragen von Fachschaftskleidung oder einer Hawaiikette. Nach Möglichkeit sollen auch Plakate aufgehängt werden, die auf die Awareness-Arbeit aufmerksam machen.

(2) Die Awareness-Beauftragten müssen während ihres Verantwortungszeitraumes nüchtern und aufmerksam bleiben. Sie sollen für Teilnehmende stets ansprechbar sein. Die Awareness-Beauftragten halten außerdem, sofern vorhanden, den Kontakt zum Sicherheitsdienst der Location.

(3) Auch die restlichen anwesenden Fachschaffenden sollen achtsam bleiben, um in kritischen Situationen eingreifen und die Awareness-Beauftragten hinzuziehen zu können. Dazu zählt insbesondere, dass sich bei öffentlichen Veranstaltungen als Fachschaffende auftretende Personen nicht übermäßig betrinken. 1 Formulierungsvorschlag: „Für diese Veranstaltung gibt es ein Awareness-Konzept [Link zur entsprechenden Seite der Fachschaftswebsite], um eine inklusive Teilnahme zu gewährleisten. Jede Form von Diskriminierung, übergriffigem Verhalten und Gewalt führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.“

(4) Bei Veranstaltungen innerhalb des Geographischen Instituts wird ein Safer Space als Awareness- Raum zur Verfügung gestellt, beispielsweise der Fachschaftsraum. Bei externen Veranstaltungen wird nach Möglichkeit in Absprache mit den für den Veranstaltungsort Verantwortlichen ein Safer Space zur Verfügung gestellt. Der als Safer Space genutzte Raum darf während der Veranstaltung keine Doppelfunktion erfüllen.

(5) Bei Veranstaltungen außerhalb von Bonn wird ein Uni-Bus oder ein anderes Fahrzeug inklusive fahrtauglicher und -berechtigter Person für Notfälle bereitgehalten.

(6) Zu Beginn einer Veranstaltung wird auf die Awareness-Beauftragten, ihre Funktion, die grundlegenden Regeln dieses Selbstverständnisses sowie, sofern vorhanden, den Safer Space hingewiesen.

(7) Die Fachschaft ruft dazu auf, den Alkohol- und Drogenkonsum in Maßen zu halten sowie illegalen Drogenkonsum während der Veranstaltung zu unterlassen. Die Awareness-Beauftragten können Personen den Zugang zu Alkohol verwehren. Zwang zum Alkoholkonsum wird nicht toleriert und stellt einen Verstoß gegen dieses Selbstverständnis dar.

(8) Ein Verstoß gegen dieses Selbstverständnis, insbesondere jede Form von Diskriminierung, übergriffigem Verhalten, Gewalt und Mobbing, führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Fachschaft behält sich außerdem vor, weitere Sanktionen zu erlassen (vgl. § 24 Satzung der Fachschaft Geographie).

§ 7 Vorgehen nach einer Veranstaltung

(1) Nach einer Veranstaltung kann die Awareness-Arbeit der Fachschaft evaluiert werden (vgl. auch § 12), wobei insbesondere unbeachtete, ungesehene Perspektiven Raum erhalten sollen. Dabei soll nicht über persönliche, fallspezifische Details gesprochen werden.

(2) Personen, die sich von Fachschaffenden oder anderen Teilnehmenden ungerecht oder unangemessen behandelt gefühlt haben, können sich auch nach der Veranstaltung an das Awareness-Team der Fachschaft wenden.

III. Regeln der Community-Gruppen

§ 8 Geltungsbereich der Regeln der Community-Gruppen

(1) Die Regeln der Community-Gruppen, nachfolgend bezeichnet als „Gruppen“, gelten für alle von der Fachschaft verwalteten Gruppen auf digitalen Kommunikationsplattformen wie beispielsweise WhatsApp und Signal. Zur Durchsetzung dieser Regeln ist das offizielle Fachschaftshandy Mitglied sowie Administrator jeder dieser Gruppen.

(2) Die Gruppen stehen grundsätzlich allen von der Fachschaft vertretenden Studierenden offen.

(3) Studierende, die ihr Studium abgebrochen oder die Universität bzw. das Fach gewechselt haben, sind nicht mehr berechtigt, Teil der Gruppen zu sein. Einzige Ausnahme bilden Alumni-Gruppen für Jahrgänge, die ihr Studium abgeschlossen haben. Die Fachschaft behält sich jedoch vor, Gruppen, deren Mitglieder ihr Studium nach Regelstudienzeit beendet haben sollten, ohne Angabe von Gründen zu schließen.

§ 9 Regeln und Konsequenzen bei Nichtbeachtung

(1) Alle Nachrichten, die von Mitgliedern der Gruppen verschickt werden, müssen dieses Selbstverständnis befolgen. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung der in § 1 festgeschriebenen Grundprinzipien.

(2) Die Fachschaft bemüht sich, Regelverstöße schnellstmöglich ohne externe Hinweise zu erkennen und entsprechend zu ahnden. Sie nimmt jedoch auch Hinweise auf Regelverstöße über alle offiziellen Kontaktwege, vor allem die Awareness-E-Mail-Adresse, entgegen, nicht jedoch über die Privatnummern von Fachschaftsmitgliedern.

(3) Eine Person, welche Nachrichten versendet, die sich nicht an dieses Selbstverständnis halten, wird beim ersten Verstoß offiziell durch die Fachschaft verwarnt. Diese Verwarnung erfolgt über den Privatchat, also nicht öffentlich in einer Gruppe. Bei einem weiteren Verstoß oder bei besonders schweren Erstverstößen wird die Person dauerhaft und ohne weitere Verwarnung aus den Gruppen entfernt. Die FSV entscheidet im Einzelfall mit der Mehrheit ihrer gewählten Mitglieder, ob ein Erstverstoß besonders schwer wiegt.

(4) Nach der Entfernung durch die Fachschaft ist der betroffenen Person das Wiederbeitreten untersagt. Das wissentliche Hinzufügen bzw. Einladen einer aus den Gruppen entfernten Person zählt als besonders schwerer Regelverstoß.

(5) Die Mitglieder der betroffenen Gruppe(n) werden von der Fachschaft informiert, sobald ein Regelverstoß geahndet wurde. Aus Datenschutzgründen werden allerdings keine spezifischen oder persönlichen Informationen über Betroffene sowie Beschuldigte geteilt.

IV. Nachhaltigkeit

§ 10 Prinzip der Nachhaltigkeit

(1) Die Fachschaft sieht sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Bei allen Handlungen der Fachschaft ist stets eine Vereinbarkeit mit diesem Prinzip unter ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Das Verhalten der Fachschaft soll regelmäßig hieraufhin überprüft und evaluiert werden.

(2) Darüber hinaus verpflichtet sich die Fachschaft, den wissenschaftlichen Konsens zu Klima- und Umweltschutz ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken und zu verteidigen.

V. Schlussbestimmungen

§ 11 Öffentliche Bekanntmachung des Selbstverständnisses

(1) Um die Inhalte dieses Selbstverständnisses der Allgemeinheit bekannt zu machen, dürfen und sollen Dokumente, Abbildungen und weitere Inhalte erstellt sowie veröffentlicht werden, welche Teile oder das gesamte Selbstverständnis darstellen. Alle erstellten Inhalte müssen auf diese Langfassung des Selbstverständnisses verweisen.

(2) Insbesondere soll ein zusammenfassendes Dokument als „Code of Conduct“ erstellt werden, welches die aus diesem Selbstverständnis hervorgehenden Verhaltensgrundsätze und Verbote für alle Teilnehmenden übersichtlich zusammenfasst. Außerdem soll der Code of Conduct einen Hinweis auf das Konzept zur finanziellen Unterstützung für Fachschaftsveranstaltungen enthalten.

(3) Auf der Fachschaftswebsite werden sowohl die vollständige Fassung dieses Selbstverständnisses als auch das „Code of Conduct“-Dokument veröffentlicht.

§ 12 Kritik und Verbesserungsvorschläge

Die Fachschaft heißt Kritik, Verbesserungsvorschläge und Rückmeldungen zu diesem Dokument sowie zu ihrer Awareness-Arbeit jederzeit willkommen. Außerdem bittet sie darum, sie auf bestehende Bedarfe hinzuweisen, die bei der Erstellung dieses Selbstverständnisses nicht berücksichtigt wurden. Kritik, Verbesserungsvorschläge und Hinweise können über alle offiziellen Kontaktwege übermittelt werden.

§ 13 Änderung des Selbstverständnisses

(1) Dieses Selbstverständnis kann durch Beschluss einer Änderungsbestimmung geändert werden. Für diesen Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit der gewählten FSV-Mitglieder oder eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaftsmitglieder auf einer beschlussfähigen FSVV nötig. Die Regelungen zu außerordentlichen FSV- und FSVV- Sitzungen sind unanwendbar.

(2) Dieser Beschluss muss in drei Lesungen auf mindestens zwei getrennten Sitzungen gefasst werden, wobei die zweite und dritte Lesung in der gleichen Sitzung stattfinden dürfen.

(3) Der Tagesordnungspunkt „Änderung des Selbstverständnisses“ muss bereits in der Einladung zur betreffenden FSV-Sitzung oder FSVV-Sitzung angekündigt werden. In der Einladung müssen die zu ändernden Vorschriften ausdrücklich benannt werden. Dem Einladungsschreiben ist weiterhin der Wortlaut der beantragten Satzungsänderung beizufügen.

(4) Dieses Selbstverständnis und etwaige Änderungsbestimmungen treten jeweils mit ihrer Veröffentlichung auf der Bekanntmachungsplattform der Studierendenschaft in Kraft.


Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Selbstverständnis Fachschaft Geographie
Beschlussorgan Fachschaftsvertretung Fachschaft Geographie
Beschlussdatum
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 13. März 2024
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2024/vsbonn_bekanntmachung_2024-09.pdf (Lesefassung)
Titel Selbstverständnis Fachschaft Geographie
Beschlussorgan Fachschaftsvertretung Fachschaft Geographie
Beschlussdatum 2. Dezember 2025
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 8. Dezember 2025
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2025/vsbonn_bekanntmachung_2025-72.pdf (Lesefassung)