Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

logo

Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Kulturticket-Richtlinie (RLKT)

Fassung vom 25. Juni 2020 (?)

Inhaltsverzeichnis

  1. Artikel I
      1. § 1 Allgemeines
  2. Artikel II
      1. § 2 Durchführung der Erstattung
  3. Artikel III
      1. § 3 Datenschutz
      2. § 4 Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel I

§ 1 Allgemeines

(1) Studentinnen der RWFU Bonn kann der Beitrag für das Kulturticket in sozialen Härtefällen für jeweils ein Semester erstattet werden.

(2) Die Erstattung erfolgt ausschließlich nach einem gewährten Antrag zur Rückerstattung des Semestertickets auf Grund des Vorliegens eines sozialen Härtefalls.

(3) Über die Erstattung des Semestertickets entscheidet der vom Studierendenparlament gewählte Ausschuss (Semesterticketausschuss, STA) nach Maßgabe der Semesterticket-Richtlinie (RLST).

(4) Es kann kein getrennter Antrag auf Erstattung des Beitrags für das Kulturticket gestellt werden.

Artikel II

§ 2 Durchführung der Erstattung

(1) Wird ein Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets (sozialer Härtefall) gewährt, erfolgt die Erstattung des Beitrages für das Kulturticket automatisch.

(2) Das AStA-Finanzreferat wird ermächtigt die Rückerstattung des Semestertickets und des Kulturtickets zusammen anzuordnen.

(3) Der STA ergänzt in den Unterlagen an das Finanzreferat die Erstattung des Kulturtickets.

(4) Außerdem ergänzt der STA bei jeder positiven Entscheidung in seiner schriftlichen Mitteilung die Gewährung der Rückerstattung des Beitrages für das Kulturticket.

Artikel III

§ 3 Datenschutz

(1) Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Semesterticketrichtlinie.

§ 4 Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Richtlinie kann nur auf Beschluss des SP geändert werden. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder des SP. Wird diese Richtlinie innerhalb von 90 Tagen vor Beginn eines Semesters mit Wirkung für dieses Semester geändert, so sind an Anträge die jeweils milderen Anforderungen der alten und der geänderten Richtlinie zu stellen.

(2) Diese Richtlinie tritt nach ihrer Annahme durch das Studierendenparlament am Tage der Veröffentlichung in der AKUT in Kraft.


Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Kulturticket-Richtlinie (RLKT)
Beschlussorgan Studierendenparlament
Beschlussdatum 2. Dezember 2019
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 25. Juni 2020
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2020/vsbonn_bekanntmachung_2020-15.pdf